Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

7. Öffentliche Finanzen

92.038 Bundeshaushalt. Sanierungsmassnahmen 1992
Finances fédérales. Mesures d'assainissement 1992

Botschaft: 25.03.1992 (BBl III, 349 / FF III, 341)

Zusatzbotschaft: 09.09.1992 (BBl V, 1235 / FF V, 1171)

Ausgangslage

Aufgrund der starken Verschlechterungen des Bundesfinanzen sieht der Bundesrat - auf Gesetzes- und Verfassungsstufe - drastische Sanierungsmassnahmen in Form von Ausgabenkürzungen und Mehreinnahmen vor.

Zur Verringerung der Ausgaben schlägt der Bundesrat gezielte Kürzungen durch Änderung von Subventionserlassen auf Parlamentsstufe vor, ferner eine lineare Kürzung der Subventionen um 10 Prozent sowie verschiedene Verordnungsänderungen im Bereich der Abgeltungen und Finanzhilfen. Diese Kürzungen betreffen die Land- und Forstwirtschaft, die konzessionierten Transportunternehmungen, den Zivilschutz, die Kultur und andere Bereiche. Dazu sind folgende Gesetzestexte notwendig:

  • A. Bundesgesetz über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen;
  • B. Bundesbeschluss über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen;
  • C. Bundesbeschluss über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993-1995.

Im Sanierungspaket sind auch Massnahmen auf der Einnahmenseite vorgesehen: eine Erhöhung des Treibstoffgrundzolls und der Tabaksteuer, eine teilweise Ausschüttung der Nationalbankgewinne und die Aufhebung des Spielbankenverbots in der Schweiz. In seiner Ergänzungsbotschaft vom 9. September schlägt der Bundesrat angesichts der weiteren Verschlechterung der Bundesfinanzen gar vor, das Bundesgesetz über die Erhöhung des Treibstoffgrundzolls in einen dringlichen Bundesbeschluss umzuwandeln.

  • D. Bundesgesetz über die Erhöhung des TreibstoffgrundzollTreibstoffgrundzolls;
  • Dbis. Bundesbeschluss über die Erhöhung des Treibstoffgrundzolls;
  • E. Änderung des NationalbankgesetzNationalbankgesetzes.

Auf Verfassungsstufe sieht der Bundesrat eine "Ausgabenbremse" vor (Ausgabenbeschlüsse, die über die Anträge des Bundesrats hinausgehen, erfordern das absolute Mehr in beiden Räten) sowie die Aufhebung des Spielbankenverbots in der Schweiz.

  • F. Bundesbeschluss über die Aufhebung des SpielbankenverbotSpielbankenverbots;
  • G. Bundesbeschluss über eine AusgabenbremseAusgabenbremse.

Verhandlungen

SR 17.06.1992 AB 1992, 546
NR 30.09/01.10.1992 AB 1992, 1783, 1897
SR 05.10.1992 AB 1992, 948
NR 06.10.1992 AB 1992, 1977
SR 07.10.1992 AB 1992, 1004
NR 07.10.1992 AB 1992, 2039
SR 09.10.1992 Schlussabstimmungen (A:41:0 / C:40:0 / D:42:1 / E:40:3 / F:34:1)
NR 09.10.1992 Schlussabstimmungen (A:145:6 / C:137:9 / D:152:30 / E:154:2 / F:113:58)

Am 17. Juni heisst der Ständerat das Sanierungsprogramm des Bundesrats grundsätzlich gut, bringt aber verschiedene Änderungen an. Bei den Ausgabenkürzungen geht er weniger weit als der Bundesrat und schmälert dessen Sparziel um 180 Millionen Franken. Mit 23 zu 14 Stimmen stimmt er der Erhöhung des Treibstoffgrundzolls um 25 Rappen pro Liter zu. Er verwirft die Anträge, diese Erhöhung auf 20 Rappen zurückzubinden (26:9) und einen grösseren Teil dieser Mehreinnahmen für die Strassenrechnung zu verwenden (23:14). Er spricht sich ebenfalls für eine zusätzliche Ausschüttung der Nationalbankgewinne sowie für die Zulassung von Spielbanken aus. Mit 15 zu 13 Stimmen beschliesst er hingegen, nicht auf die Ausgabenbremse einzutreten.

Am 30. September beschliesst der Nationalrat, die Benzinpreiserhöhung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nicht - wie vom Bundesrat in seiner Ergänzungsbotschaft vom 9. September verlangt - durch einen dringlichen Bundesbeschluss erfolgen zu lassen. Erhöht werden soll nur der Grundzoll, nicht aber der Zollzuschlag. Mit 86 zu 79 Stimmen beschliesst er, den Treibstoffzoll lediglich um 20 anstatt um 25 Rappen pro Liter zu erhöhen, um das drohende Referendum abzuwenden. Im übrigen werden die Kürzungsanträge des Bundesrates gutgeheissen.

Am 1. Oktober behandelt die Volkskammer die restlichen Teilvorlagen des Sanierungsprogramms. Die Änderung des Nationalbankgesetzes passiert mit 127 gegen 7 Stimmen. Von der Ausschüttung der rund 400 Millionen Franken profitieren der Bund zu einem Drittel und die Kantone zu zwei Dritteln. Bei der Zuweisung an die Kantone werden die Bevölkerungszahl und die Finanzkraft zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Aufhebung des Spielbankenverbots wird trotz moralischer und rechtlicher Bedenken einiger Ratsmitglieder mit 90 gegen 31 Stimmen angenommen. Schliesslich spricht sich der Nationalrat mit 98 gegen 41 Stimmen auch für eine - allerdings auf fünf Jahre befristete - Ausgabenbremse aus.

Am 5. Oktober hält der Ständerat in der Differenzbereinigung mit 22 zu 19 Stimmen an der Treibstoffzollerhöhung um 25 Rappen pro Liter fest, lehnt aber wie der Nationalrat das Dringlichkeitsverfahren ab, womit der Beschluss Dbis dahinfällt. Ebenfalls bestätigt wird der Beschluss, nicht auf die Ausgabenbremse einzutreten, womit auch dieses Geschäft endgültig vom Tisch ist. Bei den Ausgabenkürzungen hingegen macht er alle Ausnahmen rückgängig und schliesst sich damit den Beschlüssen des Nationalrates an. Bei der Verteilung der Nationalbankgewinne an die Kantone fordert der Ständerat eine andere Formel als der Nationalrat: Die Bevölkerungszahl soll zu 5/8 und die Finanzkraft zu 3/8 berücksichtigt werden.

Nachdem der Nationalrat am 6. Oktober an seinem Beschluss, den Treibstoffzoll nur um 20 Rappen pro Liter zu erhöhen, festgehalten hat, schliesst sich am 7. Oktober der Ständerat diesem Standpunkt an. Gleichentags übernimmt der Nationalrat den vom Ständerat vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel (5/8 und 3/8) für die den Kantonen zufallenden Nationalbankgewinne.

Am 9. Oktober verabschieden die Eidgenössischen Räte in der Schlussabstimmung das Bundesgesetz über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen, den Bundesbeschluss über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993-1995, die Erhöhung des Treibstoffgrundzolls um 20 Rappen, die Änderung des Nationalbankgesetzes und die Aufhebung des Spielbankenverbots.

Da gegen die Treibstoffzollerhöhung ein Referendum zustandekommt, muss sie dem Volk vorgelegt werden. An der gleichen Abstimmung vom 7. März haben Volk und Stände auch über die Verfassungsänderung zur Aufhebung des Spielbankenverbots zu befinden: Das Bundesgesetz über die Erhöhung des Treibstoffgrundzolls wird mit 54,6% Ja-Stimmen angenommen und am 8. Oktober, 0.00 Uhr in Kraft gesetzt; der Bundesbeschluss über die Aufhebung des Spielbankenverbots wird mit 72,5% Ja-Stimmen und von sämtlichen Kantonen gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug 50,5%.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

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